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Eine Auswahl von Fragen und Antworten
Wie kann ich an dem Online-Seminar auf der Akademie an der Burg teilnehmen?
Das ist einfach. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter: Ausgezeichnete Weine online erleben Franchise-Systeme verlangen in der Regel sehr hohe Einstiegsgebühren! Durch unsere Konzeption "Weinagentur ohne Ladengeschäft" und unsere durchstrukturierte schlanke Organisation können wir Kosten gering halten. Gleichzeitig zählen wir auf die konstruktive und zukunftsgestaltende Mitarbeit unserer Franchise-Partner an unseren zahlreichen Projekten. Lesen dazu auch: Aurovin im Vergleich zu anderen Franchise Systemen Welche Eigenschaften muss ich als Franchise-Partner im Aurovin-System mitbringen? Sie müssen bereit sein selbstständig zu arbeiten und unternehmerisch zu denken. Einen ersten Überblick über ihre unternehmerischen Potenziale können Sie sich sofort mit unserem kostenfreien Eignungstest verschaffen. Ist es schwer, eine Aurovin-Probe durchzuführen? Überhaupt nicht. In unserem Einstiegsseminar werden Sie an das Thema herangeführt und lernen zuerst die Winzer kennen, bevor Sie deren Weine stilvoll anbieten. Danach gilt die Regel"Übung macht den Meister". Nach bereits 3 selbstständig durchgeführten Aurovin-Proben haben Sie Routine in der Handhabung und Bewegung auf Ihrem Provisionskonto. Lesen Sie dazu Erfahrungsberichte unserer Aurovin-Partner. Kann ich mich auch bei einem Aurovin-Partner direkt informieren? Das ist möglich. Herr Wittling, ein Partner der ersten Stunde, kann von Ihnen für Auskünfte kontaktiert werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Telefonat unter klaus.wittling@aurovin.de. Welches Weinwissen wird vorausgesetzt? Es wird kein besonderes Wissen vorausgesetzt. Auf der Akademie an der Burg wird das notwendige Wissen vermittelt. Das begründet unseren Anspruch ein weiterbildendes Unternehmen in der Weinwirtschaft zu sein. Nutzen Sie diese Chance. Unser Weinquiz werden Sie in der Regel nach 3 - 4 Wochen in der Schulung ohne Mühe komplett durchspielen. Mit welchen Weingütern arbeitet das Franchise-System zusammen? Grundsätzlich arbeiten wir nur mit kleineren Premium-Familienweingüter zusammen. Das sind zurzeit 4 Weingüter aus den deutschen Anbaugebieten. Wir stellen gerade unser Österreich-Sortiment zusammen und erweitern mit unserem Gastwinzerprogramm beständig das Portfolio an herausragenden Winzerpersönlichkeiten. Lesen die dazu eine kurze Beschreibung unserer Weingüter. Wird ein Gebietsschutz eingeräumt? Nein. Wir nutzen den Standortvorteil des Internets. Auf der Kundenplattform Aurovin (im Aufbau) können ihre Kunden aus der ganzen Bundesrepublik bestellen. Ihre Beratungsleistung und ihre Einsatzfreude möchten wir nicht auf eine Region begrenzen. Was ist der Unterschied zwischen einer Guts- und einer Schlossabfüllung? Zusätzlich zu den Voraussetzungen für die Bezeichnung "Gutsabfüllung", muss ein unter Denkmalschutz stehendes Schloss der Sitz des Weinbaubetriebes sein, und dort muss auch die Weinbereitung und Abfüllung erfolgen. Die zur Weinbereitung verwendeten Trauben müssen ausschließlich von betriebseigenen Rebflächen stammen. Es gibt nicht viele Betriebe, die unter der Bezeichnung "Schlossabfüllung" ihre Weine in den Markt bringen dürfen. Ist Weinhaus an der Burg GmbH an einen Konzern gebunden? Nein, wir sind ein absolut unabhängiges Unternehmen und alle Gesellschaftsanteile werden vorerst von unserem Geschäftsführer alleine gehalten. Wir freuen uns darauf, mit unseren etablierten Partnern den Gesellschafterkreis zu erweitern. Mit Ihnen, unserem Partner, wachsen wir beständig aus eigener Kraft und vermeiden Abhängigkeiten. Dazu brauchen wir Mitunternehmer. Lesen dazu unser Interview. Wie kann ich ein Vollzeiteinkommen erzielen? Sie werden Zeit brauchen, um sich einen dazu notwendigen Kundenstamm aufzubauen, den Sie dann vor Ort und über unser Kunden-Portal "Aurovin" im Internet betreuen. Es hängt auch sehr davon ab, wie viel Zeit Sie in die Aus- und Weinbildung investieren und wie Sie den Kontakt zu uns und den anderen Partnern für den Aufbau ihrer Weinagentur konstruktiv nutzen. Lesen Sie dazu das Interview. Wer ist berechtigt, ein Probierpaket zu bestellen? Personen, die volljährig sind und sich ernsthaft für eine Zusammenarbeit interessieren. An diesen Personenkreis wird das Probierpaket einmalig abgegeben. Es wurde von uns zusammengestellt, um im Vorfeld einer Entscheidung unsere Bandbreite und die Geschmacksrichtungen vorzustellen. Das Probierpaket wird von uns subventioniert und würde bei einem allgemeinen Verkauf zu Verlusten führen. Zur Bestellung |
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